kompass Fernlehrgang

Hauswirtschaftliche Fachkraft für Ernährung in sozialen Einrichtungen

Prüfungsordnung

§ 1 Prüfungszweck

Der Fernlehrgang „Hauswirtschaftliche Fachkraft für Ernährung in sozialen Einrichtungen“ wird von kompass Präsenz- und Fernlernen in Kooperation mit dem Berufsverband Hauswirtschaft e.V. durchgeführt. Er schließt mit einer institutseigenen Prüfung ab. Mit der Prüfung sollen die Teilnehmer/innen zeigen, dass sie in der Lage sind, ein bedürfnisorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot für die Ernährung von Menschen in sozialen Einrichtungen zu planen und sicherzustellen.

§ 2 Zulassung zum Fernlehrgang

Zu dem Fernlehrgang werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Fach- und Führungskräfte aus der Hauswirtschaft zugelassen. Ebenfalls zugelassen werden Quereinsteiger ohne hauswirtschaftliche Fachausbildung, aber mit langjähriger Erfahrung in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben.

§ 3 Inhalte und Dauer des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang ist in vier Teile gegliedert:

Lehrheft 1: Ernährungsphysiologie und Lebensmittelrecht

  • Kapitel 1: Nahrungsbestandteile
  • Kapitel 2: Nährstoff- und Energiebedarf
  • Kapitel 3: Ernährung gesunder Erwachsener
  • Kapitel 4: Rechtliche Aspekte

Lehrheft 2: Ernährung bei speziellen Erkrankungen

  • Kapitel 1: Ernährung bei Übergewicht
  • Kapitel 2: Ernährung bei den häufigsten Erkrankungen
  • Kapitel 3: Ernährung bei Kau- und Schluckstörungen
  • Kapitel 4: Diabetes mellitus

Lehrheft 3: Ernährung alter Menschen

  • Kapitel 1: Grundlagen für die Ernährung im Alter
  • Kapitel 2: Exkurs: Ernährung von alten Menschen „zuhause“
  • Kapitel 3: Verpflegungsmanagement im Alten- und Pflegeheim
  • Kapitel 4: Ernährung von Menschen mit Demenz

Lehrheft 4: Ernährung von Kindern

  • Kapitel 1: Gesunde Ernährung von Kindern
  • Kapitel 2: Ernährungsbildung in der Kita
  • Kapitel 3: Verpflegungsmanagement in der Kita

Die Lehrhefte beinhalten prüfungsrelevante Einsendearbeiten.

Der Lehrgang dauert fünf Monate. In den ersten vier Monaten werden pro Monat ein Lehrheft und eine Einsendearbeit bearbeitet, der fünfte Monat dient der Prüfungsvorbereitung. In der ersten Woche des 6. Monats findet die Klausur statt.

§ 4 Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1: Vier Einsendearbeiten
Teil 2: 90-minütige Klausur unter Aufsicht

Die Bewertung erfolgt für beide Teile nach Punkten.

Die Prüfungsteile werden im folgenden Verhältnis gewichtet:
Einsendearbeiten 50 %
Schriftliche Klausur 50 %

§ 5 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung hat bestanden, wer über beide Prüfungsteile mindestens die Hälfte der erreichbaren Punktzahl erreicht. Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann die Klausur im folgenden Durchgang (i. d. R. drei Monate später) kostenfrei wiederholt werden. Jede weitere Wiederholung ist kostenpflichtig. Aus dringenden Gründen (z.B. Krankheit, Arbeitsüberlastung) kann die Prüfung kostenfrei auf die nächsten beiden Durchgänge verschoben werden. Ein weiteres Verschieben ist kostenpflichtig.

§ 6 Zertifikat

Die Teilnehmer/innen erhalten ein Zertifikat von kompass und dem Berufsverband Hauswirtschaft e.V.. Sie erwerben den Titel
„Hauswirtschaftliche Fachkraft für Ernährung in sozialen Einrichtungen (kompass)“.
Im Zertifikat werden die Gesamt- und alle Einzelnoten benannt. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Verzicht auf die Teilnahme an der Klausur erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

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