kompass Fernlehrgang

Fachwirt/in für die Hauswirtschaft in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (kompass)

Prüfungsordnung

§ 1 Prüfungszweck

Der Fernlehrgang „Fachwirt/in für die Hauswirtschaft in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (kompass)“ schließt mit einer institutseigenen Prüfung ab. Mit der Prüfung sollen die Teilnehmer/innen zeigen, dass sie in der Lage sind, die hauswirtschaftliche Abteilung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung bedürfnisorientiert und bedarfsgerecht leiten können.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen zum Fernlehrgang

Zu dem Fernlehrgang werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Fach- und Führungskräfte aus der Hauswirtschaft zugelassen. Ebenfalls zugelassen werden Quereinsteiger ohne hauswirtschaftliche Fachausbildung, aber mit langjähriger Erfahrung in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben.

§ 3 Inhalte und Dauer des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang ist in drei Module zu je 6 Monaten gegliedert:

Modul 1: Hauswirtschaftliche Dienstleistungsprozesse in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Lehrheft 1: Grundlagen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung

Lehrheft 2: Formen von Behinderungen

Lehrheft 3: Lebenswelten und Sozialraum

Lehrheft 4: Verpflegung

Lehrheft 5: Reinigung und Wäschepflege

Lehrheft 6: Qualitätsmanagement

Modul 2: Recht und Kostenmanagement

Lehrheft 7: Rechtliche Grundlagen für die Arbeit in der Behindertenhilfe

Lehrheft 8: Arbeitsschutz, Arbeitsrecht und Verbraucherschutzgesetze

Lehrheft 9: Grundlagen der Hygiene

Lehrheft 10: Gesetze rund um die Hygiene

Lehrheft 11: Kostenmanagement

Lehrheft 12: Hauswirtschaftsbudget, Beschaffung und Investitionen

Modul 3: Organisation und Führung

Lehrheft 13: Mitarbeiterführung

Lehrheft 14: Moderation und Mitarbeiterschulungen

Lehrheft 15: Projektmanagement

 

Die Lehrhefte beinhalten prüfungsrelevante Einsendearbeiten.

Durchführung eines sechswöchigen Projekts

Der Lehrgang dauert 18 Monate. In den ersten 15 Monaten werden pro Monat ein Lehrheft und eine Einsendearbeit bearbeitet, in den letzten drei Monaten finden die schriftliche Prüfung, die Durchführung des Projekts und die Präsentation des Projekts statt. 

§ 4 Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus vier Teilen, die im folgenden Verhältnis bewertet werden:

Teil 1: Bearbeitung der Einsendearbeiten                   30 %

Teil 2: 120-minütige Klausur unter Aufsicht             30 %

Teil 3: Erstellung einer Projektarbeit                          30 %

Teil 4: Präsentation der Projektarbeit             10 %

Die Bewertung erfolgt nach Punkten.

§ 5 Zulassung zur Prüfung

Zum Teil 1 der Prüfung sind Personen gemäß § 2 zugelassen.

Zu den Teilen 2, 3 und 4 der Prüfung wird zugelassen, wer alle Einsendearbeiten bearbeitet hat und im Durchschnitt mindestens die Hälfte der erreichbaren Punktzahl erreicht hat.

§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Wer andere kompass-Fernlehrgänge mit Erfolg absolviert hat, kann auf Antrag von der Bearbeitung ausgewählter Lehrhefte und deren Einsendeaufgaben befreit werden. Dies betrifft folgende Lehrhefte:

  • Von Lehrheft 3 kann befreit werden, wer den Fernlehrgang „Hauswirtschaftliche Fachkraft für Ernährung in sozialen Einrichtungen" erfolgreich bearbeitet hat.
  • Von Lehrheft 6 kann befreit werden, wer den Fernlehrgang „Qualitätsmanagement in der Hauswirtschaft" erfolgreich bearbeitet hat.
  • Von den Lehrheften 9 und 10 kann befreit werden, wer den Fernlehrgang „Hygienebeauftragte/r für die Hauswirtschaft in sozialen Einrichtungen" erfolgreich bearbeitet hat.
  • Von den Lehrheften 11 und 12 kann befreit werden, wer den Fernlehrgang „Kostenrechnung und Controlling in der Hauswirtschaft" erfolgreich bearbeitet hat.
  • Von den Lehrheften 4-6, 8-15 kann befreit werden, wer den Fernlehrgang „Fachwirt/in für die Hauswirtschaft in Senioreneinrichtungen (kompass)“ erfolgreich bearbeitet hat.

Der Antrag auf die Anrechnung anderer Prüfungsleistungen muss mit dem Formular „Anrechnung von anderen Prüfungsleistungen" mit dem Lehrgangsvertrag eingereicht werden. Verspätetes Einreichen kann nicht berücksichtigt werden.

Eine Befreiung von den Prüfungsteilen 2, 3 und 4 ist nicht möglich.

§ 7 Verschiebung der Prüfung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Prüfungsteile 2, 3 und 4 kostenfrei auf den folgenden Durchgang (sechs Monate später) verschieben. Der Antrag auf Verschiebung der Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Klausurtermin schriftlich eingereicht werden. Bei verspätet eingereichten Anträgen auf Verschiebung fallen Gebühren von 100 € an.

Für ein zweites und drittes Verschieben der Prüfung (weitere sechs bzw. zwölf Monate später) fallen Gebühren von jeweils 250 € an. Von der Gebühr ausgenommen sind kurzfristige Erkrankungen, die durch ein ärztliches Attest belegt werden müssen, und außerordentliche, wichtige Gründe (z.B. Sterbefall in der Familie).

Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich.

§ 8 Bestehen der Prüfung

Die Prüfung hat bestanden, wer über alle vier Prüfungsteile mindestens die Hälfte der erreichbaren Punktzahl erreicht. Bei einer nicht bestandenen Prüfung können die Prüfungsteile 2, 3 und 4 im folgenden Durchgang (sechs Monate später) wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist eine zweite Wiederholung möglich. Weitere Wiederholungsprüfungen sind ausgeschlossen.

Für die Wiederholungsprüfungen fallen jeweils Prüfungsgebühren von 250 € an.

§ 9 Einsicht in die Prüfungsakten, Widerspruch

Falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin Widerspruch einlegen möchte, kann er/sie innerhalb von einem Monat nach dem letzten Prüfungsteil auf Antrag Einsicht in die Prüfungsakten nehmen.

§ 10 Zertifikat

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält ein Zertifikat von kompass und dem Berufsverband Hauswirtschaft.

Im Zertifikat werden der Name des Fernlehrgangs, Inhalt und Umfang der Prüfungsleistungen und die Gesamt- und alle Einzelnoten der vier Prüfungsteile benannt.

Bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Verzicht auf die Teilnahme an der Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

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