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Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Fernlehrgängen

Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Fernlehrgängen durch die Bundesländer

Nicht jedes Bundesland bietet Weiterbildungsförderungen an. Die angebotenen Förderungen der Bundesländer sind z.T. an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Die Bedingungen erfahren Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Anbieter.

 

Hamburg: Weiterbildungsbonus

Die Förderung beträgt bis zu 100 % und bis zu 2.000 €.

Informationen unter
www.weiterbildungsbonus.net

 

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck

Die Förderung beträgt max. 75 %, max. 500 €.

Informationen unter
www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks.cfm

 

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck

Die Förderung beträgt 50 %, max. 500 €.

Informationen unter
www.bildungsscheck.com

 

Rheinland-Pfalz: QualiScheck

Die Förderung beträgt 50 %, max. 500 €.

Informationen unter
esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/

 

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Die Förderung beträgt bis zu 50 %, max. 2.000 €.

Informationen unter
www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/InfonetzWeiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Kmu/beschaeftigteKMU_node.html

 

Sachsen: Weiterbildungsscheck-individuell

Die Förderung beträgt 80 % der Bildungsmaßnahme.

Informationen unter
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-individuell.jsp

 

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